Projektentwicklung
Geeigneter Untergrund und nahe der Abfallquelle
Zu Beginn der 1980er Jahre wurden im Zuge des Baus der Autobahn A1 erstmals Aushubmaterialien in der Geländekammer Chalberhau abgelagert. Seit dem Jahr 1995 ist der Standort Chalberhau im kantonalen Richtplan als Deponiestandort für verschmutzte Materialien festgesetzt. Da das Gebiet sehr nahe zu den Orten der Abfallentstehung liegt und die geologischen Bedingungen einen dichten Untergrund gewährleisten, ist der Standort für eine Deponie besonders gut geeignet. Beim Bau einer Deponie muss gemäss der Schweizer Abfallverordnung (VVEA) gewährleistet sein, dass nutzbares Grundwasser langfristig nicht beeinträchtigt wird. Da das Gebiet Chalberhau kein nutzbares Grundwasser aufweist, ist dies ein weiterer, wichtiger Aspekt für die Eignung des Standortes.
Überarbeitung Richtplan 2009
Im Zuge der Überarbeitung des Richtplanes im Jahr 2009 wurde vom Kantonsrat an den beiden Standorten Chalberhau und Feldmoos festgehalten. Auf Einwirken des Gemeinderats Rümlang wurden die Rahmenbedingungen zur Erschliessung der Deponie Chalberhau ab der Umfahrungsstrasse festgesetzt. Dies ist vertraglich zwischen der Gemeinde und der Deponiebetreiberin gesichert. Zudem wurde vom Kanton festgesetzt, dass nur einer der beiden Standorte Chalberhau oder Feldmoos gleichzeitig in Betrieb sein darf, wobei der Standort Chalberhau zu priorisieren sei.
Vom Gestaltungsplan bis zur Eröffnung
Nach der entsprechenden Projektentwicklung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde der kantonale Gestaltungsplan für den Bau der Deponie Chalberhau im Jahr 2016 öffentlich aufgelegt und schliesslich von den kantonalen Behörden festgesetzt.
2017 wurde die Errichtungsbewilligung erteilt und der Spatenstich für die Deponiebauarbeiten erfolgte gleichzeitig mit der Eröffnungsfeier für die Erschliessung ab der Umfahrungsstrasse.
Nach einem guten Jahr Bauzeit wurde im Herbst 2018 die Betriebsbewilligung für die Deponie Chalberhau erteilt und die Deponie konnte den Betrieb aufnehmen.